Bei der Kollektivvertragsrunde 2021 wurde ein Zweijahresabschluss vereinbart, wobei für die Erhöhung der Löhne und Gehälter mit Stichtag 1. Mai 2022 die Formel „Verbraucherpreisindex plus 0,7 % bzw. 0,6 %“ vereinbart wurde. 
Da der VPI des entsprechenden Zeitraums 3,5 % beträgt, ergibt sich daraus ein Erhöhungsprozentsatz von 4,2 % für die Arbeiter bzw. 4,1 % für die Angestellten.

Für die Erhöhung der Ist-Löhne und Gehälter wurde die traditionelle Parallel­verschiebungsklausel vereinbart. Das bedeutet, dass Überzahlungen betrags­mäßig erhalten bleiben müssen.

Weitere Infos unter www.bau.or.at/kv

Lohn- und Gehaltstabelle 2022

Die Bundesinnung Bau informiert

Hier finden Sie weitere Artikel der Bundesinnung Bau.